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Allgemeine 
Ges​chäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («Vereinbarung») stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre Nutzung der Website mitomedia.com («Website» oder «Dienst») und der damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen dar. Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich zwischen Ihnen («Auftraggeber», «Sie» oder «Ihr») und diesem Website-Betreiber («Michael Baumgardt (Mitomedia) «, «wir», «uns» oder «unser»). Wenn Sie diesen Vertrag im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschliessen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, diese Rechtsperson an diesen Vertrag zu binden; in diesem Fall beziehen sich die Begriffe «Auftraggeber», «Sie» oder «Ihr» auf diese Rechtsperson. Wenn Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen oder wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren und dürfen nicht auf die Website und die Dienste zugreifen und diese nutzen. Durch den Zugriff auf und die Nutzung der Website und der Dienste bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden haben und sich damit einverstanden erklären. Sie erkennen an, dass diese Vereinbarung ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Betreiber ist, auch wenn sie elektronisch ist und nicht von Ihnen persönlich unterschrieben wurde, und dass sie Ihre Nutzung der Website und der Dienste regelt. 

§1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Mitomedia erbrachten Leistungen.
  2. Ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten erst nach schriftlicher Bestätigung von Mitomedia.
  3. Die Schriftform ist für alle Änderungen der Bedingungen zwischen Mitomedia und dem Vertragspartner essenziell, individuelle Vertragsinhalten gelten vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
§2 Vertragsschluss
  1. Alle Angebote durch Mitomedia sind unverbindlich. Erst durch eine schriftliche Bestätigung durch Mitomedia wird ein Vertrag gültig (auch in Form von E-Mail).
  2. Bei Schreib- oder Druckfehler der Auftragsbestätigung oder einem Angebot bzw. einem Übermittlungsfehler kann Mitomedia anfechten, muss den Irrtum jedoch beweisen.
§3 Vertragsgegenstand
  1. Vertragsgegenstand ist die vertraglich vereinbarte Leistung, die in der Auftragsbestätigung enthalten ist.
  2. Änderungen und Ergänzungen bzw. Zeichnungen, Grafiken oder sonstige Beschreibungen und Beratungsleistungen sind nur durch schriftliche Bestätigung durch Mitomedia verbindlich.
  3. Vertragsleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind erst Vertragsgegenstand, wenn Mitomedia dies schriftlich bestätigt hat.
§4 Abwicklung
  1. Mitomedia ist dazu berechtigt, Dritte und die Erfüllung der Leistung miteinzubeziehen, sei es durch Teile oder auch der ganzen Leistungserbringung.
  2. Fristen zur Fertigstellung gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Mitomedia als verbindlich.
  3. Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt und Umständen, die durch den Kunden verursacht wurden hat Mitomedia nicht zu vertreten und gibt ihnen das Recht, die Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung und dem Miteinbeziehen einer angemessenen Verlängerung hinauszuschieben.
  4. Bei Überlassung von offener Lizenssoftware Dritter, die Vertragsgegenstand ist, gelten die Bedingungen und Geschäftsbedingungen der betroffenen Software. Auf Anfrage wird Mitomedia mitteilen, welche Software verwendet wurde. Es gibt von Mitomedia keine Garantie auf dauerhafte kostenfreie Nutzung.
§5 Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen umgehend zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der Leistung notwendig sind. Dazu gehören z.B: Texte, Fotos, Grafiken, etc.
  2. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, einen oder mehrere Ansprechpartner anzugeben (vollständige Kontaktdaten), die zur Bereitstellung der notwendigen Informationen und Beantwortung von Gestaltungsfragen o.ä. berechtigt sind.
  3. Der Auftraggeber stellt Mitomedia von allen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den Inhalten, die zur Verfügung gestellt wurden gelte gemacht werden. Dazu gehört auch die Erstattung der Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe.
§6 Abnahme 
  1. Nach Fertigstellung der Leistung und der Übertragung in den Machtbereich des Kunden ist dieser dazu verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Tagen abzunehmen.
  2. Mitomedia verzichtet auf eine förmliche Genehmigung durch den Auftraggeber, dieser kann die Leistung auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. Ingebrauchnahme der Leistung oder Bezahlung der Schlussrechnung) annehmen.
  3. Mitomedia ist dazu berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Leistung zur vorzeitigen Abnahme vorzulegen. Einmal abgenommene Teile können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder geändert werden, soweit der Auftraggeber alle Umstände zum Zeitpunkt der Teilabnahme erkennen konnte.
  4. Erhebt der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Beanstandungen, so gilt die Leistung als stillschweigend angenommen.
§7 Bezahlung
  1. Die Leistung erfolgt nach dem im Vertrag festgehaltenen Preis. Bei Leistungen zu Festpreisen ist keine Partei bei Aufwandsmehrungen und -minderungen berechtigt, eine Anpassung zu verlangen. Budgetplanungen o.ä. von Mitomedia sind unverbindlich.
  2. In der Vergütung sind zudem gegen Nachweise sämtliche Reisekosten und Entgeltforderungen Dritter, die im Rahmen der Leistungserbringung angefallen sind, enthalten und müssen vom Kunden bezahlt werden.
  3. Bei Nicht-Vereinbarung über eine Bezahlung einer Leistung von Mitomedia, muss der Auftraggeber eine übliche Vergütung für diese Leistung entrichten. Im Zweifelsfall ist der von Mitomedia verlangte Vergütungssatz als üblich anzusehen.
§8 Mängel
  1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die erhaltene Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber auffallen können. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen erkennbare funktionale Einschränkungen der Leistung, erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen und Erbringung einer anderen Sache oder die Erbringung einer zu geringen Menge. Solche offensichtlichen Mängel sind gemäß §377 HGB direkt nach der Leistung schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen.
  2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen gemäß §377 HGB dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Leistung mit samt der Mängel als angenommen und genehmigt anzusehen.
  4. Mängelmitteilungen müssen eine genaue Beschreibung des Problems beinhalten und dem Auftragnehmer steht zu, dieses zu überprüfen. Zudem wird der Auftraggeber Mitomedia bei der Feststellung und Behebung des Mangels unterstützen und Einsicht in die betroffenen Unterlagen gewähren.
  5. Ist der Mangel ungerechtfertigt und wurden Leistungen erbracht, hat Michael Baumgardt (Mitomedia) Anspruch auf Vergütung in üblicher Höhe. Die Beweislast liegt beim Kunden (§254 BGB gilt entsprechend).
  6. Mitomedia haftet nicht, wenn der Auftraggeber Änderungen an der von Mitomedia erbrachten Leistung vorgenommen hat, soweit diese Änderungen Einfluss auf die Entstehung des Mangels hatten.
  7. Für Mängel auf Grund von nicht kompatibler Hard- und Software wird nicht gehaftet.
  8. Bei Sachmängeln hat Michael Baumgardt (Mitomedia) zunächst das Recht auf Nacherfüllung nach eigenem Ermessen, in Form von Ersatz oder Beseitigung der Mängel mit Gewährung der erforderlichen Zeit und Gelegenheit. Wenn Nacherfüllung nicht möglich ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises.
  9. Schadensersatzforderungen sind nur gemäß §9 zulässig.
§9 Schadensersatz
  1. Michael Baumgardt (Mitomedia) übernimmt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter von Michael Baumgardt (Mitomedia) beruhen.
  2. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen der Kardinalpflichten (die Pflichten, die eine Vertragsdurchführung ermöglichen) übernimmt Michael Baumgardt (Mitomedia) die Haftung nach gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Michael Baumgardt (Mitomedia) übernimmt keine Haftung bei einfach fahrlässigen Verletzungen von nicht wesentlichen Vertragspflichten.
  4. Schadensersatz wird nur für vorhergesehene Schäden, insbesondere der Kaufpreis, erstattet. Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, erwartete Ersparnisse und Schäden aus Forderungen und Ansprüchen Dritter (z.B. Softwarehersteller) werden nicht übernommen.
  5. Schadensersatzforderungen haben eine Verjährungsfrist von 1 Jahr, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Verletzungen, insbesondere bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Sicherung der Daten und Schutz vor Schadensoftware. Schäden in solchen Fällen werden nicht übernommen.
§10 Rechte des Kunden bezüglich der Nutzung der Software
  1. Mitomedia besitzt die Urheberrechte für sämtliche Software sowie für alle eingebundenen Elemente, falls diese entstehen. Mitomedia räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung dem Kunden ein.
  2. Der Auftraggeber kann alle Rechte ganz oder teilweise weiter übertragen und unterlizensiern.
  3. Der Auftraggeber erhält die Rechte erst nach der Bezahlung aller Rechnungen gemäß §158 Abs. 1 BGB
  4. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt jegliche Rechtsverletzungen seiner Rechte im eigenen Namen geltend zu machen und dagegen vorzugehen.
  5. Mitomedia hat das Recht, die im Vertrag festgehaltene Leistung jederzeit zu Demonstrationszwecken und als Referenz ihrer Arbeit zu benutzen. Mitomedia nimmt Rücksicht auf die Rechte des Kunden.
  6. Mitomedia hat den Anspruch darauf, Ihren Namen als Urherber in Form eines Vermerks in der Software und bei erstellten Webseiten etc. zu nennen. Dies gilt auch für einen Copyright-Vermerk. Diese dürfen vom Auftraggeber nicht entfernt werden, sofern dies nicht von Mitomedia ausdrücklich erlaubt wurde.
§11 Geheimhaltung und Datenschutz
  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich alle ihnen von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, insbesondere alle Angaben über Kundenbeziehungen und ihre Details, andere wesentliche Informationen wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen, Informationen zu Produktprozessen und auch sonstige vertrauliche Informationen, die von den Parteien in schriftlicher oder anderer Form zur Verfügung gestellt und/oder offen gelegt werden, nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes höchst vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht im geschäftlichen Verkehr und/oder zu Wettbewerbszwecken direkt oder indirekt zu verwenden und/oder im geschäftlichen Verkehr und/oder zu Wettbewerbszwecken an Dritte weiterzuleiten und/oder Dritten anderweitig direkt oder indirekt selbst oder durch Dritte zur Kenntnis zu bringen.
  2. Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht, sofern Informationen öffentlich bekannt sind (z.B. Veröffentlichungen in Medien), bei Erhalt der anderen Partei schon bekannt waren, von Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht einer Partei zugänglich gemacht werden, kraft gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Verfügung oder richterlicher Anordnungen, insbesondere Urteile, bekannt gemacht werden müssen. Die Partei, die sich auf einen dieser Tatbestände berufen will ist dafür beweispflichtig.
  3. Die Vertragsparteien werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen oder die in sonstiger Weise mit vertraulichen Informationen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO bestimmungsgemäß in Berührung kommen, zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 DSGVO verpflichten.
  4. Die Vertragsparteien werden das Datengeheimnis im Sinne des DSGVO wahren und bei der Ausführung des Auftrags nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
§12 Schlussbestimmungen
  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und Mitomedia gilt ausschließlich deutsches und europäisches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Wohn- oder Firmensitz außerhalb der Grenzen hat.
  2. Obwohl die Website und die Dienste Links zu anderen Ressourcen (wie Websites, mobile Anwendungen usw.) enthalten können, implizieren wir weder direkt noch indirekt eine Genehmigung, Verbindung, Sponsoring, Billigung oder Zugehörigkeit zu verlinkten Ressourcen, es sei denn, dies wird ausdrücklich hierin angegeben. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Handlungen, Produkte, Dienstleistungen und Inhalte anderer Dritter. Ihre Verlinkung zu anderen externen Ressourcen erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam. Die Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Als Schriftform genügen insbesondere E-Mail und andere digitale Mittel.
  4. Der Kunde kann die Ansprüche aus diesem Vertrag nur durch schriftliche Bestätigung von Michael Baumgardt (Mitomedia) an Dritte abtreten, soweit dies nicht im Geltungsbereich des §354 a HGB beschrieben ist.
  5. Bei Unterschieden dieses Vertrags und einer Übersetzung dieses Vertrags ist die deutsche Fassung des Vertrags maßgeblich.
§13 Salvatorische Klausel
  1. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.
  2. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren